In Regionen, in denen die katholische Kirche die Oberhand hatte, wie in Italien und Spanien, wirkte sich die Hexenverfolgung weniger stark aus. Anders sah die Situation in den evangelischen Regionen Deutschlands, Skandinaviens und der Schweiz aus.
Der 1486 erschienene Hexenhammer genannte Malleus maleficarum ersetzte niemals die weltliche Rechtsprechung. Der Verfasser Heinrich Kramer stellte seinem Werk zwar die päpstliche Bulle Summis desiderantes voran. Sein Dokument fasste die damaligen Vorstellungen von Hexen zusammen und belegte sie mit Dutzenden von Kirchenväter-Zitaten. Das Dokument erreichte aber nie kirchliche Anerkennung und war auch keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen. In dem dritten Teil seines Werkes gab er Empfehlungen zu dem Gerichtsverfahren. Dort definiert der Hexenhammer die Begriffe „Unterbrechung“ und „Fortführung“ der Folter, falls der Angeklagte das Geständnis widerrief. Damit war dieser relative Fortschritt in der Gerichtsbarkeit bereits ad absurdum geführt. Auch der Verzicht auf Gottesurteile wurde auf Seiten der Evangelischen durch die sogenannten Hexenproben aufgehoben, am bekanntesten die Wasserprobe und der Kesselfang, die es auch noch als Gottesurteile gab, sowie als neue Elemente die Wiegeprobe, das Stechen von Muttermalen („Hexenmalen“), das Vorlesen lassen von Jesu Leidensweg etc.
Ein weiteres wichtiges Vorgehen war ein Denunziantenprozess. Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offen gelegt werden, was für den „Erfolg“ der Hexenprozesse von Bedeutung war. In der Praxis wurden Appelle an weitere Zeugen der "Verbrechen" gerichtet, so dass dem ersten Denunzianten weitere folgten. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ein Drittel des Vermögens des Angeklagten, jedoch mindestens 2 Gulden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall Katharina Kepler. Sie war die Mutter von Johannes Kepler und wurde 1615 auf Grund eines Streites von einer Nachbarin als Hexe bezeichnet. Katharina Kepler wurde über ein Jahr gefangen gesetzt und mit der Folter bedroht, schließlich aber auf Grund der Bemühungen ihres Sohnes freigesprochen.
Die Erzwingung des Geständnisses unter Folter war neben dem Denunziantenprozess eine wichtiges Vorgehen: Angeklagten sollten eingestehen und Reue zeigen sowie Mitverschwörer verraten. So zog ein Hexenprozess gegebenenfalls etliche andere nach sich. Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise in deutschen Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts gezielt Adlige in die Verfolgung einbezogen wurden in der vergeblichen Hoffnung, den Prozesswellen ein Ende zu machen.
Zeit von 1481 - 1485
48 Hexen zum Tode
verurteilt.
Brauchtum der
Wilden Weiber
Auch im Hegau begab es sich, dass im
Mittelalter “Hexen” zum Tode verurteilt
wurden.Jedoch der Hexenzirkel der ”Wilden
Weiber” versuchte eine jede davon wieder
zum Leben zu erwecken.Wenn das Geschick der
Oberhexe nicht ausreichte, so beschwor man
die Gehörnte, die Meisterin aller Hexen,
denn sie hatte die Macht, jeden aus dem Reich
der Toten zu befreien!Um diese Geschichte zu
verbreiten und den Menschen im Hegau und
über seine Grenzen hinaus zu zeigen, was
dort in düsteren Nächten geschah, schlossen
sich im November 2000 eine kleine Gruppe
junger Leute zusammen und gründeten die
Hexengruppe “Wilde Weiber” Hegau!Seit
dieser Zeit ziehen sie nun an der Fasnet
umher, um den Geist der Narretei zu
verbreiten, die Menschheit mit Schabernack zu
necken und mit ihrem Brauchtumstanz diese
Geschichte zu erzählen.